Container? REL!
Ihr Containerdienst im Rhein-Neckar-Kreis

Sie wollen einen Container für die Entsorgung Ihres Abfalls mieten? Dann sind Sie bei REL genau richtig!

REL stellt Ihren Container im Rhein-Neckar-Kreis zuverlässig zum vereinbarten Termin und entsorgt Ihre Abfälle fachgerecht. Soll der Container auf eine öffentliche Fläche gestellt werden, kümmern wir uns bei Bedarf auch gerne um die notwendige Stellgenehmigung.

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Abfallart: Welcher Abfall soll in den Container?

Der erste Schritt zum richtigen Container ist die Bestimmung der Art des Abfalls. Definiert werden die Abfallarten in der AVV. Hier wird jeder Abfallart ein Abfallschlüssel (AVV Nummer) zugeordnet. Zusätzlich gibt es für alle Abfallarten weiterführende Verordnungen, so werden Holzabfälle beispielsweise in der AltholzV in Kategorien (A I bis A IV) eingeteilt.

Gemischte Bau- und Abbruchabfälle
AVV 17 09 04

Abfälle die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht stofflich getrennt erfasst werden können. Oder auf Grund der Gegebenheiten vor Ort nicht getrennt gesammelt werden können.

Gemischte Bau- und Abbruchabfälle

Was darf hinein:

  • Materialien bis zu einer Kantenlänge von max. 1 Meter
  • Holzverschnitte A I - A III, zementgebundenen Holzfaserplatten
  • Verpackungsabfälle (Holz / Papier / Folien / Umreifungsbänder)
  • Kunststoffe (Rohre / Kabelkanäle / Abdeckfolien / restentleerte Behälter von Dispersionsfarben / etc.)
  • PVC - Materialien
  • Textilien (Vliesmaterialien / Verschnitte von Teppichböden)
  • metallhaltige Abfälle (Kabel / Profile / Bleche)
  • Tapetenreste

Was darf nicht hinein:

  • Mineralische Anteile wie z.B.: Bauschutt / Beton / Steine / Fliesen
  • Materialien mit einer Kantenlänge über 1 Meter
  • Flüssige Abfälle (Öle / Lacke / Farben)
  • Speisereste
  • Elektroschrott (Elektronikgeräte / Batterien / Akkus)
  • Dachbahnen
  • gefährliche Abfälle wie z.B.: Asbest / KMF / teerhaltige Dachpappe
  • Autoreifen
  • Matratzen

Mineralischer Bauschutt recycelfähig
AVV 17 01 07

Mineralische Stoffe, die auf Grund ihrer Festigkeit (hier vor allem Druckfestigkeit) dazu geeignet sind diese in einer Recyclinganlage zu Bauschuttrecycling verwertet zu werden.

Tipp: Stoffe die eine hohe Druckfestigkeit aufweisen, sind in der Regel schwer. Von daher gilt die Grundregel, hat das Material, wenn man es anhebt das erwartete Gewicht (schwer) ist es sehr wahrscheinlich recyclingfähig.

Mineralischer Bauschutt recycelfähig

Was darf hinein:

  • Dachziegel
  • Fliesen
  • Beton
  • Keramik
  • teerfreier Asphalt
  • gebranntes Mauerwerk
  • (Kalk-) Sandsteine
  • Zementestrich

Was darf nicht hinein:

  • Ytong
  • Bims
  • Hohlblocksteine
  • Gips
  • nicht mineralische Abfälle
  • gefährliche Abfälle wie z.B. Asbest, KMF, teerhaltige Dachbahnen

Mineralischer Bauschutt nicht recycelfähig
AVV 17 01 07

Nicht druckfeste Materialien, die auf Grund mangelnder Verwertungsmöglichkeiten deponiert werden müssen.

Anmerkung: Gemische aus recycelbarem und nicht recycelbarem Bauschutt müssen ebenfalls als nicht recycelbar deklariert werden.

Mineralischer Bauschutt nicht recycelfähig

Was darf hinein:

  • Ytong
  • Bims
  • Hohlblocksteine
  • Gips

Was darf nicht hinein:

  • nicht mineralische Abfälle
  • gefährliche Abfälle wie z.B. Asbest, KMF, teerhaltige Dachbahnen

Gipsbaustoffe, Gipskarton
AVV 17 08 02

Gipshaltige Abfälle die in der Regel bei Neubau- und Entkernungsarbeiten anfallen. Hier insbesondere Gipskartonplatten, Gipsfaserplatten, Putz und Mörtel.

Gipsbaustoffe, Gipskarton

Was darf hinein:

  • Gipsabfälle
  • Gipskartonplatten
  • Gipsfaserplatten

Was darf nicht hinein:

  • Alles was kein Gips ist!

Holz unbehandelt
AVV 15 01 03

Altholz Kategorie A I (laut AltholzV ). Naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz, praktisch nicht verunreinigt.

Holz unbehandelt

Was darf hinein:

  • Palettenholz
  • Bretter (unbehandelt)
  • Holzverschnitte (unbehandelt)
  • Weinkisten / Obstkisten (unbehandelt)
  • Vollholz

Was darf nicht hinein:

  • Holztische
  • Holzstühle
  • Holzschränke
  • Lattenrost
  • Schubladen
  • Spanplatten
  • Bahnschwellen
  • Dachhölzer
  • Jägerzäune
  • Gartenhäuser
  • Hausverkleidung
  • Haustüren
  • Fensterholz
  • Altholz aus Schadenfällen (z.B. Bränden)
  • Bau- und Abbruchhölzer mit schädlichen Verunreinigungen

Holz aus dem Innenbereich
AVV 17 02 01 / 15 01 03

Holz o. halogenorg. Verb. A III (laut AltholzV ). Behandelte Hölzer aus dem Innenbereich ohne halogenorganische Verbindungen. Hierunter fällt verleimtes, beschichtetes oder lackiertes Altholz mit und ohne halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung. Die Hölzer dürfen nicht mit Holzschutzmittel behandelt worden sein.

Anmerkung: Gemische aus A I und A II / A III Altholz müssen als A II / A III deklariert werden!

Holz aus dem Innenbereich

Was darf hinein:

  • Holztische
  • Holzstühle
  • Holzschränke
  • Lattenroste
  • Schubladen
  • Spanplatten

Was darf nicht hinein:

  • Bahnschwellen
  • Dachhölzer
  • Jägerzäune
  • Gartenhäuser
  • Hausverkleidung
  • Haustüren
  • Fensterholz
  • Altholz aus Schadenfällen (z.B. Bränden)
  • Bau- und Abbruchholz mit schädlichen Verunreinigungen

Holz aus dem Außenbereich, Konstruktionsholz
AVV 17 02 04

Altholz Kategorie A IV (laut AltholzV ) - Holz das gefährliche Stoffe enthält. Hölzer aus dem Außenbereich die witterungsbeständig behandelt wurden. Mit Holzschutzmittel behandeltes Altholz und Altholz, das auf Grund seiner Schadstoffbelastung nicht den Kategorien A I, A II oder A III zugeordnet werden kann.

Anmerkung: Gemische aus A II / A III und A IV Altholz müssen als A IV deklariert werden.

Holz aus dem Außenbereich, Konstruktionsholz

Was darf hinein:

  • Bahnschwellen
  • Dachhölzer
  • Jägerzäune
  • Gartenhäuser (Holzbestandteile)
  • Hausverkleidung
  • Haustüren
  • Fensterholz
  • Altholz aus Schadensfällen (z.B. Bränden)
  • Bau- und Abbruchholz mit schädlichen Verunreinigungen

Was darf nicht hinein:

  • Materialien, die nicht aus Holz sind

Kartonage
AVV 15 01 01

Wird auch als Kaufhausaltpapier bezeichnet. In der Regel gebrauchte Kartonageverpackungen. Hoher Anteil Wellpappe.

Kartonage

Was darf hinein:

  • Kartonage
  • Wellpappe
  • Verpackungen aus Kartonage

Was darf nicht hinein:

  • Materialien, die keine Kartonage sind

Folie bunt
AVV 15 01 02

Folie bunt

Was darf hinein:

  • Folie (in allen Farben)
  • Folien aus (PVC / PET / PP / PE)

Was darf nicht hinein:

  • Materialien die keine Folie sind
  • Agrarfolien

Grünschnitt
AVV 20 02 01

Als Grünschnitt bezeichnet man frisch geschnittene, nicht oder wenig verholzte Pflanzenreste. Dieser Abfall fällt häufig beim Mähen oder beim Schnitt in der Garten- und Landschaftspflege an.

Grünschnitt

Was darf hinein:

  • Gräser
  • Grünsträucher
  • Grünholz
  • Astwerk
  • Blätter
  • Laub
  • Rinde

Was darf nicht hinein:

  • Stämme
  • Wurzeln
  • Durchmesser größer 15 cm
  • Keine Verunreinigungen wie z.B.: Kunststoffe / Steine / Metalle

Wurzelholz, Stöcke
AVV 20 02 01

Hierunter fallen verholzte Pflanzenreste, wie z.B.: Wurzeln, Äste, Stammholz. Dieser Abfall fällt häufig beim Schneiden oder Umgestalten von Gärten und in der Landschaftspflege an.

Wurzelholz, Stöcke

Was darf hinein:

  • Starkes Astholz
  • Stämme
  • Baumwurzeln

Was darf nicht hinein:

  • Fremdstoffe

Boden ohne Fremdstoffe
AVV 17 05 04

Boden, (BKL 3-5), unbelastet, ohne Fremdstoffe

Boden ohne Fremdstoffe

ACHTUNG! Bei Mengen über 30 Kubikmeter ist zwingend eine Deklarationsanalyse erforderlich. Unsere Experten unterstützen Sie hierbei gerne. Sprechen Sie uns an.

Was darf hinein:

  • Boden unbelastet

Was darf nicht hinein:

  • Fremdstoffe wie z.B.: Bauschutt / Asphalt / Holz / Kunststoffe
  • Grasnarbe
  • Wurzelwerk
  • Boden belastet

Boden mit Bauschutt (BKL 3-5), unbelastet
AVV 17 05 04

Eine Mischung aus den Sorten Boden und Bauschutt. Hier dürfen im Boden Anteile von Bauschutt enthalten sein.

Boden mit Bauschutt (BKL 3-5), unbelastet

ACHTUNG! Bei Mengen über 30 Kubikmeter ist zwingend eine Deklarationsanalyse erforderlich. Unsere Experten unterstützen Sie hierbei gerne. Sprechen Sie uns an.

Was darf hinein:

  • Boden unbelastet
  • Kies
  • Sand
  • Beton
  • Bauschutt
  • Ziegelsteine

Was darf nicht hinein:

  • Fremdstoffe wie z.B.: Holz / Kunststoffe
  • Boden belastet

Asbestplatten
AVV 17 06 05

Asbestplatten, ohne zusätzliche Anhaftungen oder Verschmutzungen, Dichte > 1.400 kg/m³.
ACHTUNG: Verpackt in verschlossene Asbestplattensäcke (max. Länge 3,2 m)

Hinweis: Passende Asbestplattensäcke oder Big Bags Asbest können Sie bei uns auf den Recyclinghöfen erwerben. Oder Sie bestellen sie mit Ihrem Container einfach mit.

Asbestplatten

Nachweisführung: Für alle gefährlichen Abfälle stellen wir Ihnen sogenannte Übernahmescheine aus, die nach Entsorgungsnachweisverordnung für Sie als Abfallerzeuger die fachgerechte Entsorgung dokumentiert.

Was darf hinein:

  • Faserzementplatten
  • Welleternit (Berliner Welle)

Was darf nicht hinein:

  • Keine Anhaftungen oder Verschmutzungen
  • Andere asbesthaltige Abfälle wie z.B.: Dichtungsbahnen / Floor-Flex-Platten / Brandschutzklappen
  • Fremdstoffe wie z.B.: Bauschutt / Asphalt / Holz / Kunststoffe

Dachpappe, teerhaltig
AVV 17 03 03

Teerhaltige Dachpappe ohne zusätzliche Anhaftungen oder Verschmutzungen, unverpackt (lose)

Dachpappe, teerhaltig

ACHTUNG: Für die Entsorgung von Dachpappe ist zwingend die Vorlage mehrerer Analysen (PAK / Asbest) erforderlich. Unsere Experten unterstützen Sie hierbei gerne. Nach Eingang Ihres Auftrages wird sich zeitnah ein Kollege persönlich bei Ihnen melden um das weitere Vorgehen abzustimmen

Was darf hinein:

  • Dachpappe teerhaltig ohne zusätzliche Anhaftungen oder Verschmutzungen

Was darf nicht hinein:

  • Fremdstoffe wie z.B.: Bauschutt / Asphalt / Holz / Kunststoffe

Dämmmaterialien, KMF-haltig
AVV 17 06 03

KMF-haltige Dämmmaterialien. Dämmwolle ohne zusätzliche Anhaftungen oder Verschmutzungen.
Verpackt in verschlossene Big-Bags mit Schlaufen und Aufdruck KMF (reißfeste Bändchengewebesäcke, max. 1m³)

Dämmmaterialien, KMF-haltig

Was darf hinein:

  • Dämmwolle ohne zusätzliche Anhaftungen oder Verschmutzungen
  • hierzu zählen Glas- und Steinwolle

Was darf nicht hinein:

  • Deckenplatten
  • Fremdstoffe wie z.B.: Bauschutt / Asphalt / Holz / Kunststoffe

Menge: Welche Menge an Abfall soll entsorgt werden?

Der zweite Schritt zum richtigen Container ist die Bestimmung der Abfallmenge (m³) die entsorgt werden soll. Auch Hohlräume, die durch die Größe und Form der einzelnen Abfallteile entstehen, müssen berücksichtigt werden. Hier finden Sie einige Beispiele, die Ihnen die Beantwortung der Frage erleichtern sollen. Gerne stehen Ihnen aber auch unsere erfahrenen Mitarbeiter beratend zur Seite.

Bad renovieren

Zeit für neue Fliesen, WC, Waschbecken und Badewanne?

Beim Renovieren eines Bades fallen z.B. Fliesen mit Mörtelresten an. Sie können die Menge wie folgt schätzen: Geflieste Fläche in m² (z.B. 40 m²) x Dicke der Fliesen mit Mörtel (z.B. 1,5 cm = 0,015 m) = 0,6 m³. Rechnet man etwa die Hälfte an entstehendem Leerraum dazu, ergeben sich 0,9 m³. Hinzu kommen ggf. Sanitärobjekte wie WC, Waschbecken und Badewanne mit ungefähr 0,8 m³.

Grob geschätzt ergäbe sich somit die Abfallmenge von 1,7 m³.

Ein 5,5 m³ Container für recycelfähigen mineralischen Bauschutt wäre somit die richtige und kostengünstigste Wahl mit ausreichender Reserve.

Hinweis: Häufig sind Badewannen von einer Blende aus leichten Gasbetonsteinen (z.B. Ytong) umgeben. Diese sind nicht recycelbar und dürfen daher nicht in einen Container für recycelfähigen mineralischen Bauschutt. Eine Vermischung führt zu einer deutlich teureren Einstufung als nicht recycelbarem mineralischem Bauschutt. Auch bei Badewannen muss auf das Material geachtet werden – nur Badewannen aus Keramik und Mineralguss können als recycelfähigen mineralischen Bauschutt entsorgt werden, wohingegen Badewannen aus Stahl oder Acryl separat entsorgt werden müssen.

Aushub für Pool

Sie planen den Neubau eines in den Boden eingelassen Pools?

Beim Ausheben eines Lochs für einen Pool fallen größere Mengen Aushub (z.B. Lehmboden) an. Sie können die Menge wie folgt schätzen: Poolbreite x Poollänge x Pooltiefe (in m) - z.B. 2 m x 3 m x 1,5 m = 9 m³. Beim Ausheben wird der Boden aufgelockert und nimmt dadurch an Volumen zu. Dies wird mit dem sogenannte Auflockerungsfaktor berechnet. Bei dichtem Lehmboden kann der Auflockerungsfaktor 40% oder sogar mehr betragen. Addiert man 40% (3,6 m³) an Volumenzunahme, ergeben sich 12,6 m³ als Aushubmenge.

Da Erde eine hohe Dichte aufweist, stellt REL für Erdaushub ausschließlich Absetz-Container mit 5,5 m³ und Abroll-Container mit 10 m³, da größere Container nach Befüllung zu schwer zum Abtransport wären. Ob die Wahl nun auf einen Abroll- oder Absetzcontainer fällt, ist vom Stellplatz (Untergrund und Fläche) abhängig. Bei ausreichend Platz und einem ebenen Untergrund, wären ein 10 m³ Abroll- und ein 5,5 m³ Absetz-Container für Boden ohne Fremdstoffe sinnvoll, ist der Stellplatz begrenzt oder uneben, benötigen Sie drei Absetz-Container zu je 5,5 m³ für Boden ohne Fremdstoffe.

Hinweis: Erdaushub kann bis zu einer Gesamtmenge von 30 m³ ohne eine entsprechende Bodenanalyse entsorgt werden kann. Bei Mengen, die darüber hinaus gehen, ist eine sachkundige Beprobung mit dazugehöriger Analyse gesetzlich erforderlich. Gerne führen wir auch diese für Sie durch.

Grün- oder Heckenschnitt im Garten

Ob Frühjahr oder Herbst: Im Garten gibt es immer was zu tun.

Hecken, Sträucher und Bäume: Alles muss regelmäßig geschnitten und in Form gebracht werden. Schnell kommen so große Mengen an Grünschnitt zusammen. Handelt es sich dabei hauptsächlich um Rasen, Laub, Stroh, Heckenschnitt oder Astwerk steht das Gewicht des Abfalls nicht im Vordergrund. Daher empfehlen wir für den "klassischen Frühjahrs-Gartenputz" den 10 m³ Absetz-Container für Grünschnitt.

Ist der Garten sehr groß oder fallen auf Grund einer Neugestaltung größere Mengen an Grünschnitt an, stehen Ihnen bei ausreichendem und befestigtem Stellplatz auch unsere Abroll-Container bis 36 m³ für Grünschnitt zur Verfügung.

Sollen Bäume gefällt und viel Stammholz entsorgt werden, begrenzt das Gewicht die maximale Größe des Containers. Für Stämme und Wurzeln ist daher der 20 m³ Abroll-Container die größtmögliche Option.

Entrümpelung

Ihr Keller, der Dachboden oder die Garage platzt aus allen Nähten? Sie benötigen in Ihren eigenen vier Wänden dringend neuen Platz, weil Sie ein Kinderzimmer einrichten wollen? Sie müssen wegen Umzug oder Tod eines Angehörigen einen kompletten Haushalt auflösen? Kein Problem, auch hierfür stellen wir den passenden Container zur Verfügung.

Allgemein gilt: Wer trennt, spart bares Geld. Wir empfehlen daher, den anfallenden Abfall zu trennen. Häufig gibt es beim Ausmisten viel Papier, Pappe und Kartonage. Eine zweite häufige Abfallkategorie ist Holz aus dem Innenbereich. Diese Abfallarten fallen oft gut trennbar und in großen Mengen an. Der ganze Rest wird in einem "gemischten" Behälter als gemischte Bau und Abbruchabfälle entsorgt.

Ist nicht ausreichend Stellfläche für mehrere Container vorhanden geben Sie uns einfach eine Information mit welchem Abfall Sie beginnen. Sobald der Container voll ist tauschen wir ihn aus uns liefern ihnen direkt bei der Abholung den nächsten.

Zu guter Letzt gilt beim Thema Entrümpelung: Sie haben viel zu entsorgen und sind sich nicht sicher wie Sie die Abfälle trennen sollen oder ob Sie das alles alleine gestemmt bekommen? Dann unterstützen wir Sie gerne und stellen Ihnen die erforderliche Manpower gleich mit zur Verfügung. Unsere Mitarbeiter gehen dabei - immer in Abstimmung mit Ihnen – äußerst gewissenhaft und diskret vor: Nur Sie alleine entscheiden, welche Gegenstände in den Containern landen bzw. vor der Entsorgung gerettet werden sollen. Mit REL wächst Ihnen Ihr Entrümpelungsprojekt garantiert nicht über den Kopf.

Gerne kommt einer unserer Entsorgungsberater vorab für einen vor Ort Termin vorbei. Dieser berät Sie dann kostenfrei, individuell und persönlich. Auf diesem Weg können wir auch feststellen, ob sich einzelne Wertstoffe möglicherweise verrechnen lassen und Ihnen so immer eine möglichst günstige Entsorgung garantieren.

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Container: Der passende REL Container

Im dritten Schritt kann nun der passende Container ausgewählt werden. Der Preis für die Entsorgung richtet sich ausschließlich nach der Menge und Art des Abfalls und ist unabhängig von der Größe des Containers.

Für leichtere Abfallarten (z.B. Entrümpelungen) gilt daher: Je größer Sie Ihren Container wählen, desto mehr Sicherheit haben Sie bezüglich der Menge Ihres Abfalls, ohne zusätzliche Kosten.

Für schwerere Abfallarten (z.B. Erdaushub oder Beton) stellt REL ausschließlich Absetz-Container mit 5,5 m³ und Abroll-Container mit 10 m³.

Absetz-Container

Ein Absetz-Container ist ein Behälter mit einer geraden Unterseite und einem asymmetrischen Aufbau. Zum Auf- bzw. Abladen des Containers werden seitlich vier Ketten befestigt und so von einem LKW hochgehoben. Im Vergleich zum Abroll-Container benötigt er weniger Platz als Stellfläche und kann auch auf leicht unebenen Flächen (beispielsweise Rasen oder Kies) abgestellt werden. Man nennt den Absetz-Container auch Absetzmulde.

Folgende Absetz-Container stehen zur Verfügung: 5,5 m³, 7 m³ und 10 m³.

Absetz-Container mit Deckel

Ein Absetz-Container mit Deckel hat eine gerade Unterseite und einen symmetrischen Aufbau. Dank der einfach und schnell aufklappbaren Deckel ist der Container bequem beidseitig zu befüllen. Da die Deckel abschließbar sind, kann ein unbefugtes Befüllen ausgeschlossen werden.

Folgende Absetz-Container mit Deckel stehen zur Verfügung: 5,5 m³, 7 m³ und 10 m³.

Abroll-Container

Ein Abroll-Container ist ein Ladebehälter auf Rollen mit einem symmetrischen Aufbau. Zum Auf- bzw. Abladen wird der Container von einem hydraulischen Hebearm an der Vorderseite erfasst und an seinem Bestimmungsort aufgestellt. Hierfür ist ausreichend Platz und ein entsprechender Untergrund erforderlich. Man nennt den Abroll-Container auch Abrollmulde.

Folgende Abroll-Container stehen zur Verfügung: 10 m³, 20 m³ und 36 m³.

Spezialcontainer

Sie suchen einen Spezialcontainer? Auch hier bietet die REL eine große Anzahl an Deckel- oder Presscontainern. Auch kranbare Container, die per Kran an schwer zugängliche Stellen gehoben werden können, haben wir im Angebot.

Sprechen Sie uns bei Bedarf gerne an.

REL-Container: Übersicht zu möglichen Containern nach Abfallart

Container Absetzcontainer offen Absetzcontainer Deckel Absetzcontainer Kranbar Abrollcontainer
Volumen 5,5m³ 7m³ 10m³ 5,5m³ 7m³ 10m³ 7m³ 10m³ 20m³ 36m³
Mineralische Abfälle
Mineral. Bauschutt, recycelbar x             x    
Mineral. Bauschutt, nicht recycelbar x x x       x x x  
Gipshaltige Abfälle x x x       x x x x
Boden x             x    
Grünschnitt
Rasen, Laub, Stroh x x x       x x x x
Astwerk x x x       x x x x
Stämme und Wurzeln x x x x x x x x x  
Gemischte Abfälle
Gemischte Bau- und Abbruchabfälle x x x x x x x x x x
Holz
Holz A I x x x       x x x x
Holz AII-AIII x x x       x x x  
Wertstoffe
Papier, Pappe, Kartonage (PPK) x x x x x x x x x x
Mischpapier x x x x x x x x x x
Folie x x x       x x x x
Kunststoffe x x x       x x x x
Gefährliche Abfälle
Holz A IV x x x       x x x x
Dämmstoffe die gef. Stoffe enthalten x x x       x x x x
Asbesthaltige Abfälle x x x       x x x  
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Stellplatz

Der vierte Schritt zum richtigen Container ist die Prüfung des Stellplatzes.

Für die Anlieferung und Bereitstellung Ihres Containers sind folgende Details zu prüfen:

  • Die Anfahrt muss - je nach Container - bis 20 t (Absetz-Container) oder bis 26 t (Abroll-Container) Gesamtgewicht zugelassen sein.
  • Die Standfläche für den Container muss ausreichend groß, befestigt, gerade und mit dem LKW zu erreichen sein.
  • Unsere LKWs haben eine Länge von knapp 7 m (Absetz-Container) bzw. knapp 10 m (Abroll-Container) – bitte achten Sie darauf, dass genügend Rangierabstand vorhanden ist.
  • Informieren Sie ggfs. Anwohner, wann unser Container-LKW eintrifft.

Bei Bedarf kümmern wir uns auch gerne um eine Stellgenehmigung sowie die erforderlichen Absicherungsmaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum.

Termin und Zeitraum

Der fünfte und letzte Schritt zum richtigen Container ist die Bestimmung des Stelltermins sowie des Stellzeitraums.

Wir arbeiten kunden- und serviceorientiert und streben unermüdlich danach die Wünsche unserer Kunden umzusetzen. Dennoch ist es nicht immer möglich umgehend einen Container zu stellen, optimal ist eine Vorlaufzeit von zwei Tagen.

Bei öffentlichen Stellplätzen, bei denen eine Stellgenehmigung beantragt werden muss, verlängert sich die Vorlaufzeit auf etwa fünf Tage. Hier sind auch die behördlichen Fristen zu berücksichtigen auf die wir leider keinen Einfluss haben.

Unsere Container sind fünf Tage mietfrei. Sollten Sie den Container länger benötigen, wird eine Gebühr berechnet.

Was kommt danach?

Abtransport

Auch beim Abtransport braucht der Container-LKW ausreichend Platz zum Rangieren. Informieren Sie ggfs. Anwohner, wann unser Container-LKW eintrifft. Zum vereinbarten Termin holt unser Mitarbeiter den Container dann ab. Nach Prüfung von Inhalt und Füllmenge wird der Container aufgeladen und fachgerecht zur Weiterverarbeitung abtransportiert.

Entsorgung

Nach Prüfung von Menge und Zusammensetzung wird Ihr Abfall fachgerecht recycelt oder verwertet. Sie erhalten Ihre Rechnung und die notwendige Unterlagen zum Nachweis der fachgerechten Entsorgung. Wieder ein zufriedener Kunde mehr.

Gut zu wissen

Mit unserer firmeneigenen LKW-Flotte holen wir Abfälle direkt bei privaten oder gewerblichen Kunden ab und kümmern uns um das rohstoffschonende Recycling oder die fachgerechte Entsorgung.

REL liefert Container in den gesamten Rhein-Neckar-Raum und das Dreiländereck Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen - egal, ob Sie uns aus Weinheim, Viernheim, Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen, Sinsheim, Speyer oder einer anderen Stadt beauftragen.

Der REL-Containerdienst übernimmt dabei für Sie die komplette Logistik – von der Bereitstellung über die Abholung bis zum Recycling oder der Entsorgung. Bei Bedarf kümmern wir uns auch um eine eventuell erforderliche Stellgenehmigung im öffentlichen Verkehrsraum.