Recyclinghof Viernheim

Dornierstraße 12
68519 Viernheim
Tel. 06204 73841-0

Recyclinghof Hockenheim

3. Industriestraße 6
68766 Hockenheim
Tel. 06205 94 79-0

Recyclinghof Schönau

In den Kreuzwiesen 11
69250 Schönau
Tel. 06228 776471-0

REL - Ihr Partner bei der Entsorgung von Bauschutt
Klassifizierungsgruppen Bauschutt

Bauschutt fällt bei sämtlichen Bauprojekten wie Umbau, Sanierung oder Abbruch an. Da die Kosten für die Entsorgung der unterschiedlichen Kategorien stark voneinander abweichen, ist es wichtig, die einzelnen Abfälle vor der Entsorgung zu trennen.

Tipp: Bei sorgfältiger und sinnvoller Trennung des Bauschutts fallen die Entsorgungskosten deutlich geringer aus.

Bauschutt lässt sich unterteilen in recycelbare und nicht recycelbare Anteile. Recycelbarer Bauschutt sind druckfeste Materialien, die wiederverwendet werden können. Nicht recycelbarer Bauschutt besteht aus nicht druckfesten Materialien, die aufgrund mangelnder Verwertungsmöglichkeit deponiert werden müssen.

Tipp: Stoffe, die eine hohe Druckfestigkeit aufweisen, sind in der Regel schwer. Von daher gilt die Grundregel: Hat das Material, wenn man es anhebt das erwartete (schwere) Gewicht, ist es sehr wahrscheinlich recyclingfähig.

Wichtig: Grundsätzlich muss der zu entsorgende Bauschutt frei von Schadstoffen wie PCB oder Asbest sein. Gerne erstellen wir Ihnen für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen ein individuelles Angebot.

Bauschuttkategorie I

Mineralischer Bauschutt gemischt, recycelbar

Der Bauschutt muss sortenrein, d.h. frei von Fremdstoffen (z.B. Plastik, Folie oder Kunststoff) sein.

Eigenschaften: Druckfeste mineralische Materialien, die in Recyclinganlagen aufbereitet und als Bauschuttrecycling wiederverwendet werden können.

Was darf hinein?

  • Dachziegel
  • Fliesen
  • Beton
  • Keramik
  • Teerfreier Asphalt
  • Gebranntes Mauerwerk
  • (Kalk-)Sandsteine
  • Zementestrich

Was darf nicht hinein?

  • Ytong
  • Bims
  • Hohlblocksteine
  • Gips
  • Nicht mineralische Abfälle
  • Gefährliche Abfälle wie z.B. Asbest/KMF, teerhaltige Dachbahnen

Bauschuttkategorie II

Mineralischer Bauschutt gemischt, nicht recycelbar

Der Bauschutt muss sortenrein, d.h. frei von Fremdstoffen (z.B. Plastik, Folie oder Kunststoff) sein.

Eigenschaften: nicht druckfeste Materialien, die deponiert werden müssen.

Anmerkung: Gemische aus recycelbarem und nicht recycelbarem Bauschutt müssen ebenfalls als nicht recycelbar deklariert werden!

Was darf hinein?

  • Ytong
  • Bims
  • Hohlblocksteine
  • Gips

Was darf nicht hinein?

  • Nicht mineralische Abfälle
  • Gefährliche Abfälle wie z.B. (Asbest/ KMF/ teerhaltige Dachbahnen)

Bauschuttkategorie III

Mineralischer Bauschutt gemischt, max. 15% nicht mineralische Anteile

Eigenschaften: Gemische aus Bauschutt und anderen nicht mineralischen Materialien, die sortiert werden müssen, wie zum Beispiel Stroh, Plastik oder Folie.

Anmerkung: Befinden sich im Bauschutt Restabfälle, wie Holz, Kunst- und Dämmstoffe, so wird dieser als Baumischabfall eingestuft.

Was darf hinein?

  • mineralischer Bauschutt
  • Max. 15% nicht mineralische Anteile

Was darf nicht hinein?

  • gefährliche Abfälle
  • mehr als 15% nicht mineralische Anteile

Firmensitz:

Recycling Entsorgung & Logistik GmbH

Schulze-Delitzsch-Straße 24
68542 Heddesheim
Tel. 06203 4029-0 | Mail info@rel-hd.de
www.recycling-entsorgung-logistik.de

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