Dornierstraße 12
68519 Viernheim
Tel. 06204 73841-0
3. Industriestraße 6
68766 Hockenheim
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In den Kreuzwiesen 11
69250 Schönau
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In Deutschland landen jährlich 8 Millionen Tonnen Altholz in Altholzverwertungsanlagen. Altholz umfasst jedoch nicht nur Bau- und Abbruchholz. Diese Kategorien machen zwar den größten Teil aus, doch auch Holzmöbel, Holzverpackungen oder Abfälle aus der Holzverarbeitung unterliegen der Altholzverordnung und müssen dementsprechend entsorgt werden.
Alle diese Holzabfälle können aufgrund ihrer vielseitigen Einsatzmöglichkeiten unterschiedlich belastet sein. Belastungen entstehen etwa durch Lacke, Farben, Beschichtungen und Holzschutzmittel.
Bei der Klassifizierung unterscheidet man deshalb verschiedene Altholzkategorien: unbehandeltes Altholz, Hölzer aus dem Innen- und Außenbereich sowie Holz, das durch gefährliche Stoffe verunreinigt ist.
Gerne unterstützt Sie die REL GmbH rund um das Thema Holzentsorgung: Wir stellen Ihnen geeignete Container, transportieren, entsorgen und verwerten alle Kategorien von Althölzern und kümmern uns um die eventuell anfallenden Begleit- und Übernahmedokumente.
Natürlich können Sie Ihr Altholz auf einem unserer Wertstoffhöfe auch direkt anliefern.
Naturbelassenes oder mechanisch bearbeitetes Altholz, praktisch nicht verunreinigt.
Das Altholz muss sortenrein, d.h. frei von losen Fremdstoffen (z.B. Plastik, Folie oder Kunststoff) sein.
Behandelte Hölzer aus dem Innenbereich, verleimtes oder beschichtetes Altholz. Die Hölzer dürfen nicht mit Holzschutzmittel behandelt worden sein.
Das Altholz muss sortenrein, d.h. frei von losen Fremdstoffen (z.B. Plastik, Folie oder Kunststoff) sein.
Gemische aus den Kategorien A I - A III sind als A III einzustufen.
Die Hölzer der Kategorie A II - A III eigenen sich in der Regel nicht für die stoffliche Verwertung. Sie werden deshalb in speziellen hierfür genehmigten Anlagen energetisch verwertet.
Behandelte Hölzer aus dem Außenbereich und Altholz, das lackiert oder imprägniert wurde und daher nicht den Kategorien A I, A II oder A III zugeordnet werden kann.
Das Altholz muss sortenrein, d.h. frei von losen Fremdstoffen (z.B. Plastik, Folie oder Kunststoff) sein.
Gemische, die A IV Hölzer enthalten, sind als A IV Altholz einzustufen.
Altholz der Kategorie A IV ist als gefährlicher Abfall deklariert und unterliegt somit besonderen gesetzlichen Vorgaben und Nachweispflichten. Sie erhalten von uns als Ihrem Entsorgungspartner einen Übernahmeschein zum Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung.
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