News aus der Abfallbranche

Übernahme des Unternehmens L & G Schneckenberger zum 01. Oktober 2024

Container Schneckenberger

Mit der Übernahme des gewachsenen Familienbetriebs L & G Schneckenberger GbR steht unseren Kunden ab Oktober ein vierter Recyclinghof in der Region zur Verfügung. Wir freuen uns, dass wir unser Einzugsgebiet um ein beträchtliches Stück erweitern und nun neben dem Rhein-Neckar-Kreis auch den Neckar-Odenwald-Kreis, den Kraichgau sowie den nördlichen Landkreis Heilbronn mit unseren Dienstleistungen erreichen. Wir bedanken uns bei der Familie Schneckenberger für das uns entgegengebrachte Vertrauen und wünschen alles erdenklich Gute für die „ruhigeren Zeiten“!

Als Kunde der REL GmbH können Sie ab dem 01.10.2024 am neuen Standort in der Felix-Wankel-Str. 18-20, 74915 Waibstadt unkompliziert zu den bekannten Konditionen anliefern.

Weitere hochwertige Rohstoffe in Schönau

Containerdienst

Auf dem REL Recyclinghof Schönau bieten wir ab sofort – neben dem gesiebten Mutterboden - Edelsplitt (Körnung 2/5), Rindenmulch (Körnung 10/40) sowie Rosenmulch (Körnung 0/20) an.

Die hochwertigen Rohstoffe können zu den regulären Öffnungszeiten (Mo – Fr 07:00 bis 17:00 Uhr und Sa 09:00 bis 12:00 Uhr) abgeholt werden. Kommen Sie vorbei!

Mutterboden in Schönau

Mutterboden

Auf dem REL Recyclinghof Schönau bieten wir ab sofort gesiebten Mutterboden an. Dieser kann zu den regulären Öffnungszeiten abgeholt werden.

Die Öffnungszeiten sind:

Montag bis Freitag von 07:00 bis 17:00 Uhr sowie Samstag von 09:00 bis 12:00 Uhr.

REL: Wir können auch samstags

Containerdienst

Ab dem 02.03.2024 sind die Fahrer der REL auch samstags zwischen 08:00 und 12:00 Uhr für Kunden unterwegs, um REL-Container zu stellen, tauschen oder abzuholen. Vielfach wurde dieser Wunsch von unseren Containerdienst-Kunden geäußert und es freut uns sehr, dass wir somit künftig auch diesem nachkommen können.


Sprechen Sie uns gerne an!

Wechsel an der Spitze der Unternehmensgruppe: Johannes Kattermann wird neuer Geschäftsführer

v.l.n.r. Monika Kattermann, Johannes Kattermann, Zajrbek Elembaev, Matthias Everling
v.l.n.r. Monika Kattermann, Johannes Kattermann, Zajrbek Elembaev, Matthias Everling

Pressemitteilung

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Die Unternehmensgruppe um die Recycling Entsorgung &s; Logistik GmbH - kurz REL - aus Heddesheim schloss zu Jahresbeginn den laufenden Prozess der Nachfolgeregelung auf Seiten der 50% Eignerfamilie Kattermann ab. Die geschäftsführende Gesellschafterin Monika Kattermann übergab die Geschäftsführungsverantwortung nach über 26 Jahren an der Spitze der REL-Unternehmensgruppe zum 31.12.2023 an ihren ältesten Sohn Johannes. Seit 01. Januar 2024 leitet er nun den zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb gemeinsam mit dem langjährigen Geschäftsführer Zajrbek Elembaev. Zum gleichen Zeitpunkt übernahm Johannes Kattermann auch bei der Grimmig-Abbruch und Abfallverwertungs-GmbH die Anteile seiner Mutter sowie die Verantwortung des geschäftsführenden Gesellschafters zusammen mit dem anderen Eigner Herrn Dipl.-Ing. (FH) Matthias Everling.

Monika Kattermann: „Die Arbeit mit unserem engagierten Team hat mich täglich mit Freude erfüllt. Nach 26 Jahren ist genau der richtige Zeitpunkt gekommen, um den bereits vor fünf Jahren begonnenen Prozess der Planung der Unternehmensnachfolge abzuschließen und die Verantwortung an die nächste Generation weiterzugeben. Johannes verfügt neben seiner Leitungskompetenz über jede Menge Ideen, von denen unsere wachsende Unternehmensgruppe künftig profitieren wird. Bereits in den vergangenen Jahren traf er im Bereich Digitalisierung und der Optimierung interner Prozesse wesentliche Zukunftsentscheidungen. Im laufenden Geschäftsjahr verantwortete er den kompletten Umzug unserer Verwaltung in neue moderne Räumlichkeiten in Heddesheim. Mit diesem Schritt liegt die Geschäftsführung künftig weiter in Familienhand. Mit großem Vertrauen in die Führungsstärke und die Unternehmervisionen meines Sohnes, werde ich in den nächsten zwei Jahren der Unternehmensgruppe meine Erfahrung und mein Wissen als angestellte Prokuristin in den Bereichen IT und Personalentwicklung weiter zur Verfügung stellen.“

Johannes Kattermann ist bereits seit 2007 bei der REL GmbH tätig. Mitarbeitende, Geschäftspartner und Kunden können sich somit über ein vertrautes Gesicht an der Unternehmensspitze freuen. Zunächst machte er eine Ausbildung zur Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft, anschließend studierte er Energie- und Ressourcenmanagement. Führungserfahrung sammelte Johannes Kattermann mit der Leitung eines REL-Recyclinghofes sowie in seiner Funktion beim ASB Baden-Württemberg e.V., wo er in der Region Mannheim/Rhein-Neckar viele Jahre als Leiter der Einsatzdienste fungierte. Bis zu seinem Einstieg in die Geschäftsführung war er bei REL im Bereich Projektmanagement für das Controlling zuständig. Johannes Kattermann: „Ich freue mich auf die neue, verantwortungsvolle Aufgabe. Mit den aktuellen Entwicklungen stehen wir vor einer Vielzahl verschiedener Herausforderungen, die sich nur gemeinsam erfolgreich anpacken lassen. Mit der tatkräftigen Unterstützung unserer engagierten Teams werde ich zusammen mit Herrn Elembaev unseren eingeschlagenen Wachstumskurs fortsetzen. Dabei können wir auf eine gelebte offene Unternehmenskultur des Vertrauens und eine hohe Serviceorientierung im Dienste unserer Kunden aufbauen.“

Die REL GmbH bietet im Bereich Abfallentsorgung seit 1995 alle Dienstleistungen unter einem Dach, u.a. Recycling, Verwertung, Handel und Transport von Privat-, Industrie- oder Problem-Abfällen sowie die komplette Abfalllogistik bis zur späteren umweltverträglichen Endentsorgung. Das Unternehmen mit rund 80 Mitarbeitenden betreibt Recyclinghöfe in Hockenheim, Viernheim und Schönau sowie einen Containerdienst mit firmeneigener LKW-Flotte. So können Privat- oder Geschäftskunden auf der Unternehmenshomepage www.recycling-entsorgung-logistik.de Container mit wenigen Klicks schnell und einfach in Wunschgröße zu festen Terminen bestellen. Neben der Erstellung von individuellen Entsorgungskonzepten umfasst das Portfolio der REL-Gruppe in Zusammenarbeit mit der Grimmig Abbruch- und Abfallverwertungs-GmbH auch Dienstleistungen im Bereich Haushaltsauflösungen, Wohnungsentrümpelungen, Abrissarbeiten und Entkernung von Gebäuden.

Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG): Umsetzung beschlossen

Batterien

Hiermit informieren wir Sie über die am 15.12.2023 beschlossene finale Umsetzung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG).

Die Bundesregierung hat festgelegt, dass der CO2-Preis von den ursprünglich avisierten 35,-€ pro Tonne ausgestoßenem CO2 sich im Jahr 2024 auf 45,-€ und im Jahr 2025 voraussichtlich auf 50,-€ erhöht.

Aus dieser rechtlichen Vorgabe ergeben sich folgende „BEHG-Zuschläge“ (PDF), die wir ab Januar 2024 separat ausweisen werden:

Nr. Brennstoff AVV CO2 Preis in €/t in 2024
Kosten auf Basis 45 €/t
1 Leichtverpackungen- Sortierreste 15 01 05 46,47 €/t
2 Gewerbeabfall 15 01 06
15 02 02
17 09 03
17 09 04
18 01 04
19 12 08
20 01 32
27,16 €/t
3 Sortierreste aus der mechanisch-biologischen Abfallbehandlung 19 12 10
19 12 12
21,35 €/t
4 Restabfall 02 02 03
02 02 04
15 01 01
19 05 99
19 08 01
20 01 08
20 02 01
20 02 03
20 03 01
20 03 02
20 03 03
20 03 06
20 03 99
18,08 €/t
5 Sperrmüll 20 03 07 24,50 €/t
6a Altholz AI und AII 03 01 05
17 02 01
2,93 €/t
6b Altholz AIII, AIV, PCB 15 01 03
17 02 04*
19 12 07
20 01 38
5,85 €/t
7 alle übrigen Abfälle zur thermischen Verwertung alle übrigen Abfallschlüssel 42,71 €/t

Es ist uns leider nicht möglich, diese BEHG-Zuschläge abzufangen Wir haben jedoch Ideen, wie wir gemeinsam an der Kostenschraube drehen können, um den erhöhten CO2 Preisen entgegen zu wirken.

Oftmals ist eine Optimierung des Abfallkonzepts bzw. die genaue Analyse und Klassifizierung der Abfälle möglich, um an anderer Stelle künftig etwas einzusparen. Eine von vielen Möglichkeiten ist z.B. die Umstellung auf Abfallentsorgung über Umleerbehälter. Gerne beraten wir Sie hierzu.

Brandgefahr durch falsch entsorgte Batterien

Batterien

Immer wieder kommt es bei Entsorgungsunternehmen durch falsch entsorgte Batterien zu Bränden. Da diese sich schnell ausbreiten und auch nur schwierig zu löschen sind, gefährden diese Brände die Existenz der betroffenen Entsorgungsunternehmen. Auch die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter steht hier auf dem Spiel. Das Recycling von Batterien ist daher äußerst wichtig, denn werden Lithium-Ionen-Akkus mechanisch beschädigt, also z.B. gequetscht, können sie leicht Brände auslösen. Durch das Recycling kann dieses Risiko minimiert werden.

Dabei ist den Meisten gar nicht bewusst, wie häufig sich in unserem Abfall Lithium-Akkus befinden. Hier ein paar Beispiele aus unserem Alltag: elektronische Grußkarten, die Musik abspielen, blinkende Kinderschuhe, elektronische Spielsachen usw. Das Problem beginnt bereits beim Hersteller bzw. Händler, denn hier fehlen entsprechende Hinweise zu bedenklichen Inhaltsstoffen und deren Entsorgung. Es ist wichtig noch zu betonen, dass das Recycling von Batterien nicht nur aus sicherheitstechnischer Sicht von Bedeutung ist, sondern auch zur Schonung wertvoller Ressourcen beiträgt. Durch das Wiederverwenden von Materialien aus recycelten Batterien können wir den Bedarf an neuen Rohstoffen verringern und somit die Umweltbelastung reduzieren. Mit einem „Protest der Müllwagen“ im Berliner Regierungsviertel schlugen verschiedene Verbände (bvse, BDE, VKU) vor einigen Tagen Alarm und wollten Politik, Hersteller und Konsumenten auf das Problem aufmerksam machen und auf strengere Auflagen drängen.

Für Sie als privaten Endkunde gibt es folgende Entsorgungswege:

  • Rückgabe beim Händler/Hersteller (diese haben eine Rücknahmeverpflichtung)
  • sowie öffentliche Sammelstellen.

Für den Bedarf von Firmenkunden bieten wir individuelle Recyclinglösungen.
Sprechen Sie uns gerne an!

Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe tritt zum 01. August 2023 in Kraft

Kies

Seit vielen Jahren werden bundeseinheitliche Regelungen diskutiert – nun ist es beschlossene Sache: Die „Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung“ tritt am 01. August 2023 in Kraft. Wie komplex das Thema ist, kann man bereits am Namen erkennen, umgangssprachlich spricht die Branche kurz von der „Mantelverordnung“.

Die Mantelverordnung besteht aus mehreren Artikeln:

  1. Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatz- baustoffen in technische Bauwerke (Ersatzbaustoffverordnung – EBV)
  2. Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
  3. Änderung der Deponieverordnung (DepV)
  4. Änderung der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)
  5. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Ganz grundsätzlich regelt die Mantelverordnung die Herstellung sowie den Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen. Da aktuell die meisten mineralischen Bauabfälle für erdnahe Anwendungen wiederverwendet werden, soll sichergestellt werden, dass dadurch keine Schadstoffe in den Untergrund bzw. ins Grundwasser gelangen. Ein spezieller Fokus der Mantelverordnung liegt daher auf bundeseinheitlichen Regelungen zum Schutz von Boden und Grundwasser.

Für uns als Wertstoffhof bringt die neue Mantelverordnung erst einmal keinerlei Änderungen, weder für die Abgabe noch für die Annahme von mineralische Abfälle, da wir schon seit Jahren die erforderlichen Kontrollmechanismen erfüllen.

Die Vorteile der neuen Regelungen liegen auf der Hand. Erhalten die Ersatzbaustoffe durch die Verringerung enthaltener Schadstoffe mehr Akzeptanz, können die immer knapperen Ressourcen an Primärbaustoffen wie Kies oder Sand geschont werden. Außerdem wird sichergestellt, dass die verwendeten Ersatzbaustoffe so verwendet werden, dass sie unschädlich für Mensch und Umwelt sind.

Doch es bleiben auch Fragen offen! Derzeit sind laut Ersatzbaustoffverordnung (EBV) drei Analyseverfahren zur Bewertung der Ersatzbaustoffe möglich: der ausführliche Säulenversuch, der Säulenkurztest oder das Schüttelverfahren. Leider liefern die Verfahren keine ausreichend übereinstimmende Werte, was zu einer unterschiedlichen Einstufung der Materialklasse führen kann. Zudem sind die beiden Säulenverfahren teurer als das Schüttelverfahren. Daher wünschen sich viele aus der Branche eine Festlegung auf das Schüttelverfahren als verbindliches Analyseverfahren.

Es bleibt also spannend! Gerne halten wir Sie weiterhin zur Einführung der Mantelverordnung auf dem Laufenden.

Folgen der Energiepreiserhöhungen in der Papierindustrie

Altpapier

Die Lage auf dem internationalen Altpapiermarkt hat sich innerhalb kürzester Zeit dramatisch verändert.

Zum einen werden auf Grund der Energiepreiserhöhungen viele Anlagen in der Papierindustrie stillgelegt. Zum anderen sinkt die Nachfrage nach Neupapier.

Sollten die Gaspreise sich weiter nach oben entwickeln, werden die weitere Papierhersteller aus wirtschaftlichen Gründen gezwungen sein, Teile der Produktion herunter zu fahren.

Dies hat natürlich Einfluss auch auf unseren inländischen Altpapiermarkt.

Da die Papierindustrie weniger bis gar kein Altpapier mehr annimmt, sind wir gezwungen, zusätzliche Zwischenlagerungsmöglichkeiten aufzubauen, um Ihnen auch weiterhin Entsorgungssicherheit zu gewährleisten. Ob und in welcher Höhe hier Mehrkosten auf uns zu kommen, die wir nur über eine gewisse Zeit auffangen können, bleibt abzuwarten.