Seit vielen Jahren werden bundeseinheitliche Regelungen diskutiert – nun ist es beschlossene Sache: Die „Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung“ tritt am 01. August 2023 in Kraft. Wie komplex das Thema ist, kann man bereits am Namen erkennen, umgangssprachlich spricht die Branche kurz von der „Mantelverordnung“.
Die Mantelverordnung besteht aus mehreren Artikeln:
- Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatz- baustoffen in technische Bauwerke (Ersatzbaustoffverordnung – EBV)
- Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
- Änderung der Deponieverordnung (DepV)
- Änderung der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)
- Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Ganz grundsätzlich regelt die Mantelverordnung die Herstellung sowie den Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen. Da aktuell die meisten mineralischen Bauabfälle für erdnahe Anwendungen wiederverwendet werden, soll sichergestellt werden, dass dadurch keine Schadstoffe in den Untergrund bzw. ins Grundwasser gelangen. Ein spezieller Fokus der Mantelverordnung liegt daher auf bundeseinheitlichen Regelungen zum Schutz von Boden und Grundwasser.
Für uns als Wertstoffhof bringt die neue Mantelverordnung erst einmal keinerlei Änderungen, weder für die Abgabe noch für die Annahme von mineralische Abfälle, da wir schon seit Jahren die erforderlichen Kontrollmechanismen erfüllen.
Die Vorteile der neuen Regelungen liegen auf der Hand. Erhalten die Ersatzbaustoffe durch die Verringerung enthaltener Schadstoffe mehr Akzeptanz, können die immer knapperen Ressourcen an Primärbaustoffen wie Kies oder Sand geschont werden. Außerdem wird sichergestellt, dass die verwendeten Ersatzbaustoffe so verwendet werden, dass sie unschädlich für Mensch und Umwelt sind.
Doch es bleiben auch Fragen offen! Derzeit sind laut Ersatzbaustoffverordnung (EBV) drei Analyseverfahren zur Bewertung der Ersatzbaustoffe möglich: der ausführliche Säulenversuch, der Säulenkurztest oder das Schüttelverfahren. Leider liefern die Verfahren keine ausreichend übereinstimmende Werte, was zu einer unterschiedlichen Einstufung der Materialklasse führen kann. Zudem sind die beiden Säulenverfahren teurer als das Schüttelverfahren. Daher wünschen sich viele aus der Branche eine Festlegung auf das Schüttelverfahren als verbindliches Analyseverfahren.
Es bleibt also spannend! Gerne halten wir Sie weiterhin zur Einführung der Mantelverordnung auf dem Laufenden.