Selbstanlieferung nur nach vorheriger Absprach möglich.
Die REL GmbH garantiert Ihnen auch bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle 100 % Entsorgungssicherheit. Dabei beraten wir Sie im Vorfeld und unterstützen Sie während des Entsorgungsprozesses bei allen notwendigen Schritten - von der Beprobung des Abfalls bis hin zur finalen Entsorgung.
Der Begriff „Gefährlicher Abfall“ beschreibt verschiedene Abfallarten mit definierten, unterschiedlichen Gefährlichkeitsmerkmalen. Sie stellen eine Gefahr für die Gesundheit und/oder die Umwelt dar und sind in der Nachweisverordnung mit einem Stern gekennzeichnet. Der Gesetzgeber schreibt für diese Art von Abfällen einen besonderen Umgang und festgelegte Entsorgungsverfahren sowie Entsorgungswege vor.
Gerade bei Abbruch- oder Sanierungsarbeiten fallen derartige Abfälle an. Dazu zählen u.a.
Für einen Großteil der gefährlichen Abfälle halten wir die notwendigen Sammelentsorgungsnachweise vor und stellen Ihnen diese bis zu einer Menge von 20 t pro Anfallstelle gerne zur Verfügung. Auch bei größeren Chargen finden wir für Sie eine gesetzeskonforme Entsorgungsmöglichkeit und kümmern uns um die notwendigen Einzelentsorgungsnachweise.
Unser Team ist mit allen notwendigen Schritten der elektronischen Nachweisverordnung (eANV) vertraut; aktuelle und technisch erprobte EDV-Programme stehen uns als Inhouse-Lösung zur Verfügung.